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Neuigkeiten aus der EU zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im E-Commerce – Der Erlass des Ministerrats

Durch 21. Juli 2023Keine Kommentare
Contrastare l'IVA negli e-commerce

Am 1. Juli hat der Ministerrat ein Dekret verabschiedet, das darauf abzielt, den Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Handel zu intensivieren. Das Dekret ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/284, die darauf abzielt, Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Online-Transaktionen zu stärken. 

In diesem Artikel untersuchen wir die wichtigsten durch die Richtlinie eingeführten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher.

Die Herausforderungen des Mehrwertsteuerbetrugs im E-Commerce

Mit dem exponentiellen Wachstum des E-Commerce ist Mehrwertsteuerbetrug für die europäischen Regierungen zu einem großen Problem geworden. Der grenzüberschreitende Charakter von Online-Transaktionen und die Leichtigkeit, mit der Verkäufer Steuerkontrollen umgehen können, haben ein günstiges Umfeld für betrügerische Aktivitäten geschaffen. 

Oftmals umgehen ausländische Einzelhändler die Mehrwertsteuer, indem sie sie nicht einziehen oder ausgefeilte Mechanismen nutzen, um den Betrag zu verbergen. Dies führt zu unlauterem Wettbewerb gegenüber lokalen Anbietern und erheblichen Schäden für die öffentlichen Kassen.

Was ist neu in der EU-Richtlinie 2020/284?

Die EU führt neue Verpflichtungen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Handel ein, wobei der Schwerpunkt auf der Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Kredit- oder Debitkartenzahlungen liegt.

Der Ministerrat hat am 17. Juli 2023 vorläufig grünes Licht für das Gesetzesdekret zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/284 gegeben.

Besonders betroffen von den neuen Maßnahmen sind Zahlungsdienstleister. Wie in der Pressemitteilung der Regierung vom 17. Juli dargelegt, gibt es zwei Hauptpunkte: Sie zielen darauf ab, betrügerisches Verhalten in Bezug auf die Mehrwertsteuer beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an EU-Verbraucher durch die Überwachung von Zahlungen zu verhindern. Die beiden Punkte sind: 

  • Zahlungsdienstleister (PSPs) müssen nun Daten über Empfänger von Zahlungen aufbewahren, die bei Transaktionen zwischen EU-Ländern oder zwischen EU-Ländern und Drittländern (grenzüberschreitende Einkäufe) getätigt werden.
  • Darüber hinaus sind PSPs verpflichtet, im Rahmen ihres Auftrags verfügbare Informationen an die Revenue Agency zu übermitteln.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Die nationale Finanzverwaltung ist für den Datenaustausch im zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem verantwortlich (CESOP), ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, den notwendigen Datenabgleich auf EU-Ebene durchzuführen, um Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Einkäufen zu bekämpfen. CESOP wird am 1. Januar 2024 in Betrieb gehen.

Das in der Vorphase am 17. Juli 2023 verabschiedete Gesetzesdekret weist den in der EU tätigen Zahlungsdienstleistern eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug im E-Commerce zu. Überwacht werden diejenigen, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten, da die Anzahl der Transaktionen ein nützlicher Indikator ist, um die mögliche Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten im Internet zu erkennen.

Alle relevanten Daten im Zusammenhang mit Kredit- oder Debitkartenzahlungen, die von den verschiedenen Finanzverwaltungen der EU-Länder gesammelt werden, werden in einem einzigen Container abgelegt, um archiviert, aggregiert und gegengeprüft zu werden.

Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen gelten in der Pressemitteilung der Regierung die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 471 von 1997, betreffend Sanktionen für die unterlassene oder unregelmäßige Aufbewahrung von Steuerunterlagen und für die unterlassene oder unregelmäßige Übermittlung der von der Finanzverwaltung angeforderten Unterlagen.

Fazit

Die EU-Richtlinie 2020/284 stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug im E-Commerce dar. Diese Maßnahmen kommen den Unternehmen zugute, indem sie die Steuerverfahren vereinfachen und zu mehr Fairness im Markt beitragen. Gleichzeitig könnten sich die Kosten für Online-Einkäufe für Verbraucher ändern, das Ziel besteht jedoch darin, ein gerechteres und nachhaltigeres Handelsumfeld in der EU zu gewährleisten.

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