Am 10. Juni 2021 wird die Datenschutzgarant hat eine Bestimmung erlassen, die alle Website-Besitzer zur Einhaltung verpflichten wird neue Richtlinien zu Cookies und anderen Tracking-Tools.
Die Absicht besteht darin, klarere und spezifischere Vorschriften zu schaffen Art der Übermittlung der Informationen und vor allem weiter Methode zur Einholung der Einwilligung der Benutzer, die eine Website besuchen.
Alle Interessenten müssen sich bis dahin anpassen 9. Januar 2022. Es gibt keine Zeit zu verlieren.
Was sind Cookies?
Wenn wir darüber reden Kekse, meinen wir einfache Textzeichenfolgen, die bei jedem Besuch einer neuen Website auf dem Gerät eines Benutzers gespeichert werden.
Die Verwendung von Kekse ermöglicht die Speicherung einiger Informationen über den Benutzer, wie zum Beispiel Anmeldedaten, bevorzugte Sprache oder persönliche Vorlieben.
Auf diese Weise muss der Betroffene nicht jedes Mal einen Benutzernamen und ein Passwort eingeben, wenn er eine Website besucht, die er häufig besucht, und gleichzeitig erhalten die Website-Manager Informationen über ihre regelmäßigen Besucher.
Neben der Verfolgung von Benutzern, die die Website bereits besucht haben, d Kekse Sie werden auch als Werkzeuge verwendet, um Informationen verschiedener Art zu erhalten und zu speichern Verhalten eines Benutzers im Web. Die erhobenen Daten werden dann in der Regel für Werbezwecke verwendet.
Aus diesem Grund ist es heute erforderlich, dass die Websites, die dieses Tracking betreiben, die Zustimmung des Interessenten einholen. Diejenigen, die im Internet surfen, werden sicherlich bemerkt haben, dass sie beim Betreten einer Seite oft von einem Popup (Banner) das informiert (informativ) auf das Vorhandensein von Kekse und erfordert eine Genehmigung für die Installation.
Dies betrifft jedoch nur einen Teil der Kekse. Denn wie wir im nächsten Kapitel sehen werden, gibt es verschiedene Typen.
Arten von Cookies
Ohne zu sehr auf technische Details einzugehen, können wir sagen, dass i Kekse sie sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: i Technische Cookies ei Profiling-Cookies.
Technische Cookies
Sie sind für das reibungslose Funktionieren der Website erforderlich. Sie sind nützlich, um zeitsparende Informationen für den Benutzer zu speichern, wie z. B. die oben erwähnte Speicherung von Anmeldeinformationen.
Da sie als unverzichtbar angesehen werden, erfordern sie nicht die Einholung der Zustimmung des Benutzers, müssen aber in jedem Fall in den Informationen angegeben werden.
Profiling-Cookies
Wie der Name schon sagt, d.h Profiling-Cookies sie werden verwendet, um Verhaltensmuster, Gewohnheiten und Vorlieben von Besuchern einer Website zu erkennen.
Die Kenntnis des genauen Verhaltens ihrer Benutzer ermöglicht es Website-Managern, einen personalisierten Service basierend auf ihren Kunden zu senden Werbekampagne zielgerichtet und allgemein zur Verbesserung des angebotenen Dienstes.
DAS Profiling-Cookies, da sie nicht wesentlich sind, bedürfen sie der informierten Zustimmung der direkt betroffenen Parteien.
Was ändert sich?
Die derzeit geltende Norm ist die Richtlinie 2002/58 / EG vom 12. Juli 2002, herausgegeben vom Europäischen Parlament, auch genannt eDatenschutz, in Kombination mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 der Europäischen Kommission, auch genannt Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO.
Die von der Garantin eingeführten neuen Richtlinien sollen den Anwender in die Lage versetzen, über die Installation von entscheiden zu können Kekse in vollem Bewusstsein, dank klarer und präziser Informationen.
Wenn zuvor die Banner die neue Besucher auf der Website willkommen heißt, musste keine besonderen Anforderungen erfüllen, sondern muss nach den neuen Regeln eine Größe, Farbe oder andere charakteristische Merkmale aufweisen, um sofort sichtbar zu sein.
Beachten Sie, dass ich Technische Cookies, wofür weiterhin nur ihre Anwesenheit in den Informationen erforderlich sein wird. Daher können Websites beim ersten Zugriff auf ein neues Gerät dieses nicht installieren Kekse, wenn nicht technisch.
Wie für die Profiling-CookiesStattdessen müssen sie im Banner vorhanden sein und benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers, vor ihrer Installation.
Dieser letzte Punkt stellt einen Eckpfeiler der neuen Bestimmung dar. Die Zustimmung zum Profiling muss auf diese Weise erteilt werden klar und eindeutig. Dies bedeutet, dass der Benutzer aktiv auf eine Schaltfläche klicken muss, um zu akzeptieren.
Eine einfache „stille Zustimmung“ reicht nicht mehr aus.
Der Garant gibt dann einige genaue Eigenschaften an, die die Bannerfläche haben muss:
- Früher waren die meisten dieser Bereiche in einer Ecke positioniert, während die neuen Banner für jeden neuen Benutzer deutlich sichtbar sein und die Verwendung durch die Site anzeigen müssen Technische Cookies und alle Profiling-Cookies;
- es wird auch notwendig sein, a zu haben Taste, um dem Benutzer zu ermöglichen, seine Zustimmung zur Verwendung auszudrücken Kekse zu Werbezwecken auf Ihrem Gerät;
- Die betreffende Website muss über einen Link den Zugang zu einem Bereich ermöglichen, in dem der diensthabende Besucher auswählen kann, welche Kekse zu akzeptieren und welche abzulehnen.
- deren Radiobuttons Kekse install muss die gleiche Farbe und Größe haben, um die Wahl des Benutzers nicht zu beeinflussen;
- Schließlich kann das Banner einem Benutzer spätestens nach 6 Monaten erneut vorgeschlagen werden, vorbehaltlich wesentlicher Änderungen der Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Unten zeigen wir das Beispiel des von uns verwendeten Banners Digife.
Wie viel Zeit haben Sie, um sich anzupassen?
Das Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinien ist 9. Januar 2022, dem Tag, an dem alle Internetseiten zwingend den neuen Richtlinien entsprechen müssen.
Schließlich legt der Garant das Verhalten fest, das für alle Zustimmungen anzuwenden ist, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung eingereicht werden.
Alle Daten, die mit vorheriger Zustimmung vor dem 20. Juli 2021 erhoben wurden, behalten ihre Gültigkeit und können daher von Unternehmen für Profiling-Aktivitäten verwendet werden. Dies vorausgesetzt, dass die Datenerhebung in Übereinstimmung mit dem erfolgt DSGVO und dass sie durch digitale Dokumentation konsultiert werden können.